Hausordnung des Amerlinggymnasiums

Die Hausordnung regelt auf der Grundlage des Schulunterrichtsgesetzes und der vom zuständigen Bundesministerium erlassenen Schulordnung das Zusammenleben in unserer Schule.  

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1. Betreten des Schulhauses

Die SchülerInnen betreten das Schulhaus ab 7:45 Uhr oder in der Pause vor ihrer ersten Unterrichtsstunde. Davor können sie sich im Raum vor der Schulwartloge aufhalten.

2. Verhalten der SchülerInnen

•  Die SchülerInnen verhalten sich hilfsbereit, rücksichtsvoll und höflich (z.B. grüßen) und respektieren einander.
• Die SchülerInnen erscheinen pünktlich sowie in entsprechender Kleidung und Schuhen zum Unterricht und zu Schulveranstaltungen.
• Wegen der damit verbundenen Verletzungsgefahr wird nicht gerauft oder gelaufen.
• Das Mitbringen von die Sicherheit oder die Gesundheit gefährdenden Gegenständen ist strengstens verboten!
•  Aus Sicherheitsgründen werden auch Sportartikel mit Rädern und Rollen nicht in das Schulhaus mitgenommen; diese können an den dafür vor dem Schulhaus befindlichen Ständern abgesperrt werden.
•  Alle Räume (auch die Toilettenanlagen) und das Mobiliar werden so behandelt, dass es zu keinen Beschädigungen kommt.
• Wir alle halten das Schulhaus und die Außenanlagen (Sportplatz und Grünstreifen vor dem Schulhaus) sauber. Um die Abfalltrennung zu gewährleisten, wird der Abfall bereits in den Klassen getrennt entsorgt. Vor dem Wochenende und bei Bedarf entleeren die KlassenordnerInnen nach der 5. oder 6. Stunde die Abfallbehälter (außer Restmüll) in die großen Müllcontainer im Müllraum (neben der Schulwartloge).
•  Da Konzentration und Merkfähigkeit durch aktive Handys beeinträchtigt werden, bleiben diese während bis zum Ende der 6. Unterrichtsstunde (Unterstufe: inkl. Pausen) sowie in der TBT-Lernzeit ausgeschaltet und weggeräumt (Spind, Schultasche, ...).
•  Während des Unterrichts essen wir nicht. Wasser trinken aus unzerbrechlichen Flaschen ist erlaubt, sofern das Getränk schon in der Pause hergerichtet wurde. Diese Erlaubnis kann allerdings auch wieder entzogen werden, wenn es dadurch zu einer Störung des Unterrichts kommt. In den EDV-Sälen und der Bibliothek wird generell weder gegessen noch getrunken.
• Aus Sicherheitsgründen ist in den Hofpausen am Sportplatz nur das Spielen mit Softbällen, d.h. Bällen aus Schaumstoff, erlaubt.
•  Die Turnsäle werden nur mit Turnschuhen oder barfuß betreten, weil durch das Betreten mit Straßenschuhen Verunreinigungen oder Beschädigungen entstehen können.
•  Bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen präsentieren wir unsere Schule in der Öffentlichkeit und verhalten uns vorbildlich.
•  Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes hat der jeweilige Veranstalter das Hausrecht.
•  Alle sollen sich in der Schule wohlfühlen und in den Pausen erholen können. Aus Rücksicht auf die anderen hören wir daher Musik nur mit Kopfhörern.
•  Das Fotografieren und Filmen sowie die Veröffentlichung von Fotos und Filmen ist an die Zustimmung der abgebildeten Personen gebunden.

3. Diebstahlschutz

Im eigenen Interesse nehmen SchülerInnen nur wirklich benötigte Geldbeträge in die Schule mit. Geld und Handy werden sicher im Spind verwahrt und beim Verlassen der Klasse nicht in dieser zurückgelassen, auch wenn sie versperrt wird. Schmuck, Wertsachen, wertvolle Spiele, elektronische Gegenstände usw. bleiben am besten zu Hause.

4. Rauchverbot

Zum Schutz der Gesundheit und aus rechtlichen Gründen wird weder im Schulgebäude, noch vor dem Schulgebäude, noch bei Benützung der Außenanlagen geraucht! Das Rauchverbot gilt auch bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen!

5. Unbeaufsichtigte Klassen

Wenn fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft in der Klasse ist, meldet das der/die KlassensprecherIn im Sekretariat.

6. Auf- und Absperren/ Verlassen der Klassen

Die Klassenschlüssel hängen auf einem Brett im Sekretariat und werden von einem/r dafür bestimmten SchülerIn vor Beginn des Unterrichts geholt und am Ende wieder zurückgebracht. Wird der Klassenraum von allen SchülerInnen verlassen, wird
das
Licht abgedreht,
die Fenster geschlossen und
auf jeden Fall abgesperrt!
Nach Unterrichtsende werden auch die Sessel auf die Tische gehängt.

7. Aufenthalt der SchülerInnen im Schulhaus

Nur SchülerInnen mit schulautonomer Entschuldigungsregelung, das sind jene der 6. bis 8.Klassen, dürfen in unterrichtsfreien Stunden das Schulhaus verlassen. Für alle anderen SchülerInnen ist das Verlassen des Schulhauses während der Unterrichtszeit nur mit Passierschein möglich. Dieser wird vom Klassenvorstand, von der Direktorin, ihrer Vertretung oder der Sekretärin unterschrieben. Die Zeit zwischen dem Vormittags- und dem Nachmittagsunterricht ist keine Unterrichtszeit, daher dürfen sich aus Gründen der Aufsichtspflicht nur jene SchülerInnen, die für die Tagesbetreuung angemeldet sind, im Schulhaus (im Bereich der Tagesbetreuung) aufhalten.

8. Fernbleiben vom Unterricht

1. bis 5. Klasse: Bei Fernbleiben eines Schülers /einer Schülerin vom Unterricht ersuchen wir die Eltern, in der Früh im Sekretariat anzurufen und das zu melden. Wenn der/die SchülerIn wieder zum Unterricht erscheint, bringt er/sie dem Klassenvorstand eine schriftliche, von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Entschuldigung mit. Für SchülerInnen der 6. bis 8. Klassen gilt die „80:20 - Regelung” der Modularen Oberstufe.

9. Aufenthalt sonstiger Personen im Schulhaus

Unbefugten ist der Aufenthalt im Schulhaus verboten. Schulfremde Personen dürfen sich daher nur mit Einverständnis der Direktion im Schulhaus aufhalten.

Erziehungsberechtigten steht aus begründetem Anlass das Betreten des Schulhauses selbstverständlich frei. Von der Tagesbetreuung werden die Kinder VOR dem Schultor abgeholt.

10. Folgen bei Verstößen

Verstöße gegen die Hausordnung können die im Schulunterrichtsgesetz vorgesehenen Erziehungsmittel nach sich ziehen.

 

Diese Hausordnung trat durch Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses mit 27.5.2013 in Kraft und wurde danach von diesem mehrmals aktualisiert (zuletzt 19. Jänner 2017).

                                             Mag. Alexander von Spinn, BA

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